Frauenberatungsstelle - Frauen helfen Frauen e.V.
Kölnstr 69, 53111 Bonn Tel.: 0228/65 95 00; Fax: 0228/693565 Spendenkonto: IBAN DE08 3705 0198 0000 0876 68 |
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Bis auf weiteres fällt die offene Beratungszeit aus. Gerne beraten wir Sie telefonisch oder nach telefonischer Terminvereinbarung auch wieder persönlich. |
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Telefonische Erreichbarkeit (in der Regel) |
· Die Beratung ist kostenlos, vertraulich und auf Wunsch anonym
· Die Mitarbeiterinnen unterliegen der Schweigepflicht
· Zu den Offenen Beratungszeiten ist keine Anmeldung notwendig
Beratungsangebot für gewaltbetroffene Frauen
Die Frauenberatungsstelle dient seit 1986 überwiegend als
Anlaufstelle für Frauen, die von ihren Partnern oder Vätern körperlich
und/oder seelisch misshandelt, bedroht oder unterdrückt werden.
Sie lassen sich beraten über gesetzliche und tatsächliche
Möglichkeiten zu ihrem eigenen Schutz, aber auch zum Schutz ihrer
Kinder, die Mitbetroffene der Gewalt sind.
Sie informieren sich über Frauenhäuser und andere Hilfsangebote und
erhalten Unterstützung bei der Verarbeitung der erlebten Gewalt. Die
finanziellen und rechtlichen Aspekte einer möglichen Trennung können
besprochen werden.
Auch Frauen, die von Stalking betroffen sind, finden Rat und Unterstützung zum Umgang mit der Situation.
Oft werden Frauen von ÄrztInnen, Ämtern oder anderen Beratungsstellen an die Frauenberatungsstelle vermittelt.
Beratung zum Gewaltschutzgesetz und zur Wegweisung nach dem Polizeigesetz
Seit im Januar 2002 das Gewaltschutzgesetz und die Änderungen im
NRW-Polizeigesetz in Kraft getreten sind, haben misshandelte und
bedrohte Frauen mehr Möglichkeiten, sich gegen ihre gewalttätigen
Partner zu wehren.
Die Polizei kann einen gewalttätigen Mann für 10 Tage aus der
Wohnung wegweisen und die Frau kann in dieser Zeit beim Familiengericht
die Überlassung der gemeinsamen Wohnung und/oder ein Kontakt- und
Näherungs- Verbot gegen den Gewalttäter erwirken.
Die Frauenberatungsstelle bietet dafür gezielte Beratung und
Unterstützung an. Wenn die Frau sich nicht selbst an die Beratungsstelle
wenden möchte, kann die Polizei auf Wunsch der Frau ein Fax an die
Frauenberatungsstelle schicken und eine Beraterin nimmt von sich aus
Kontakt mit der Frau auf und bietet ihr Unterstützung an.
Auf Wunsch hilft die Beraterin ihr auch bei der Antragstellung und begleitet sie zum Gericht.
Beratung von ehemaligen Frauenhausbewohnerinnen
Ehemalige Frauenhausbewohnerinnen nutzen gerne das Angebot der
Frauenberatungsstelle, um sich nach dem Umzug in eine eigene Wohnung
weitere praktische und emotionale Unterstützung zu holen. Zusätzlich
dazu treffen sich einmal wöchentlich ehemalige Bewohnerinnen und eine
Beraterin in der Frauenberatungsstelle zum „Frauencafé“, um zu erzählen,
sich Hilfe zu holen und den Kontakt zueinander nicht zu verlieren.
Beratung von Bezugspersonen
Die Frauenberatungsstelle wird auch von Lehrerinnen,
Sozialarbeiterinnen, Erzieherinnen oder anderen Frauen wie z. B.
Nachbarinnen genutzt, die mit Frauen bzw. Kindern zu tun haben, deren
Partner bzw. Väter gewalttätig sind. Sie suchen Beratung und
Informationen zum Umgang mit den Betroffenen.
Beratung zu Trennung und Scheidung
Ein weiterer Schwerpunkt der Beratungsarbeit ist die allgemeine
Trennungs- und Scheidungsberatung. Hier geht es sowohl um rechtliche und
praktische Fragen wie z. B. Sorgerecht oder Unterhaltsfragen, als auch
um die emotionale Verarbeitung einer Trennung.
Juristische Informationen
An einem festen Termin einmal monatlich geben Rechtsanwältinnen
juristische Informationen zu familienrechtlichen Fragen. Hierzu ist eine
verbindliche Anmeldung nötig.
Beratung zu aufenthaltsrechtlichen Folgen einer Trennung
Für viele Migrantinnen ist neben den genannten Problemen in einer
Trennungssituation die Frage ihres Aufenthaltsrechtes von Bedeutung,
weil sie häufig kein eigenständiges Aufenthaltsrecht haben.
Allgemeine Lebensberatung
Frauen kommen auch in die Beratungsstelle, weil sie über ihre
Lebenssituation sprechen möchten, über Probleme in Familie oder
Partnerschaft. Oft geht es auch um Schwierigkeiten am Arbeitsplatz, um
Probleme mit dem Jobcenter, dem Jugendamt oder anderen Behörden.
Grundsätze der Beratungsarbeit
Die Frauenberatungsstelle leistet parteiliche Arbeit von Frauen für
Frauen. Sie bietet den Frauen einen geschützten Raum, in dem sie mit
ihren Problemen akzeptiert und verstanden werden. Frauen können einmal
oder mehrmals zur Beratung kommen.
Wenn Frauen therapeutische Unterstützung suchen oder Opfer
sexualisierter Gewalt wurden, vermittelt die Beraterin sie an die
entsprechenden Beratungsangebote in Bonn.
Die Frauenberatungsstelle „Frauen helfen Frauen e.V.“ ist Mitglied im Dachverband der autonomen Frauenberatungsstellen NRW e. V.
Geschichte der Beratungsstelle
Die Frauenberatungsstelle des Vereins „Frauen helfen Frauen e.V.“
eröffnete am 15. Oktober 1986. Die Notwendigkeit entstand aus der Arbeit
des Frauenhauses:
Viele Frauen wandten sich an das Frauenhaus, weil sie Probleme in
Ehe und Familie hatten oder weil sie nach Möglichkeiten suchten, sich
aus einer Gewaltsituation zu befreien. Ein öffentlich zugänglicher Raum
zur Beratung musste gefunden werden, damit die Anonymität der
Frauenhaus-Adresse gewahrt bleiben konnte.
Finanzielle Situation
Die finanzielle Situation der Frauenberatungsstelle ist sehr
schwierig. Spenden für ihren Erhalt sind nicht nur willkommen, sondern
zur Aufrechterhaltung des Beratungsangebotes dringend erforderlich.
Spenden sind steuerlich absetzbar.
Sparkasse KölnBonn, IBAN DE08 3705 0198 0000 0876 68