Häufige Fragen
Vertrags-Abschluss
Welche Unterlagen muss ich vorbereiten?
Für viele Vermieter:innen brauchen Sie folgenden Unterlagen, damit Sie einen Vertrag machen können:
- Gehalts-Bescheinigungen der letzten drei Monate
- eine – negative – SCHUFA-Auskunft
- Kopie vom Personal-Ausweis oder Pass
- eine Bescheinigung von dem / der letzten Vermieter:in, dass Sie keine Miet-Schulden haben
- einige Vermieter:innen haben Selbst-Auskunfts-Formulare, die Sie ausfüllen sollen
- bei sozial geförderten Wohnungen einen Wohnung-Berechtigungs-Schein (WBS)
Ist es normal, dass ich meine Unterlagen vorzeigen muss?
Ja, es ist üblich, dass man die letzten drei Gehalts-Abrechnungen oder eine Bescheinigung vom Job-Center über Miet-Übernahme vorlegen muss.
Wann muss die Miete bezahlt werden? (Fälligkeitsdatum)
Im Miet-Vertrag steht, bis wann die Miete auf dem Konto von dem / der Vermieter:in eingehen muss. Meistens ist das bis zum 3. Werktag im Monat.
Wie lange ist die Kündigungs-Frist?
Normalerweise ist die Kündigungs-Frist 3 Monate. Manchmal ist der Vertrag befristet oder es steht etwas anderes im Miet-Vertrag.
Die Wohnungs-Suche
Wo kann ich Wohnungen finden?
Wohnungen können Sie im Internet, in Zeitungen oder über Wohnungs-Firmen finden.
Diese Internet-Seiten bieten viele Wohnungen an:
Viele Zeitungen haben Wohnungs-Anzeigen. Schnell sein lohnt sich! Hier eine Liste von Zeitungen im Raum Bonn.
Oder direkt bei Immobilien-Firmen und Wohnungs-Bau-Gesellschaften:
Muss ich eine unrenovierte Wohnung nehmen?
Es gibt kein Anrecht auf eine renovierte Wohnung. Im Mietvertrag steht dann, dass die Wohnung nicht renoviert ist.
Wie erkenne ich Betrug bei der Wohnungssuche?
Diese Punkte können Anzeichen für einen Betrug sein:
- Sehr günstige Miete, obwohl die Wohnung eine sehr gute Adresse hat oder sehr groß ist
- Oft ein „Rundum sorglos“-Paket mit Möbel, Strom, Telefon, Internet
- Der Vermieter erzählt eine Geschichte, warum er die Wohnung gerade nicht selbst braucht: «Ich bin im Ausland (zum Beispiel als Arzt) und weiß noch nicht genau wie lange»
- Antworten kommen sehr schnell, alles muss sehr schnell gehen und der / die Vermieter:in macht Druck (sonst bekommt man die Wohnung nicht)
- Man soll Geld überweisen, bevor man die Wohnung gesehen hat
- Man soll sich mit seinen Daten bei einer Internet-Seite anmelden und die Miete dorthin überweisen
- Schlechtes Deutsch
- Fotos wie aus einem Katalog
Wichtig ist:
- Immer zuerst den / die Vermieter:in treffen UND vor allem die Wohnung besichtigen, bevor Sie etwas bezahlen oder unterschreiben!
- Immer einen schriftlichen Miet-Vertrag verlangen
Darf ich Haus-Tiere mitnehmen?
In den meisten Miet-Verträgen sind «kleine Tiere» erlaubt, wie kleine Fische und Vögel, Hamster und MeerSchweinchen. Sie müssen die / den Vermieter:in fragen, wenn Sie Hunde oder Katzen in der Wohnung haben möchten. Vor allem bei großen Schlangen und Kampf-Hunden.
Wie viel kosten Wohnungen im Raum Bonn?
Sie können den Miet-Spiegel für jede Stadt im Internet finden.
Bei manchen Wohnungen ist ein Wohn-Berechtigungs-Schein (WBS) notwendig.
Wohnungs-Besichtigung
Worauf muss ich bei der Besichtigung einer Wohnung achten?
Achten Sie auf folgende Dinge, wenn Sie eine Wohnung besichtigen:
In welchem Zustand ist die Wohnung?
- Muss die Wohnung renoviert werden?
- Gibt es Schimmel an Decken oder Wänden?
- Hat das Bade-Zimmer ein Fenster oder eine Lüftung? Ist die Lüftung kaputt?
- Sind die Fenster dicht?
- Wie ist der Geruch in der Wohnung? Riecht es sehr stark nach Zigaretten oder Schimmel?
Fragen Sie die / den Vermieter:in sofort, ob sie / er die Sachen reparieren lässt.