Test
Fragen-Archiv

Leben

Angebot

Musik und Kreativangebot

Die Kinder und Jugendlichen können einmal die Woche an einem Musik- bzw. Kreativangebot teilnehmen. Dort können sie je nach Alter und Kenntnisse erste rhythmische Übungen erlernen, eine Cajon bauen oder Klavier spielen lernen. Im Kunstprojekt können die Kinder verschiedene künstlerische Arbeiten wie z.B. Fingermalen, Aquarellmalerei und freies Zeichnen erlernen.

Spenden

Spenden-Ablauf

Wie erhalte ich eine Spendenquittung?

Um eine Spendenquittung zu erhalten, senden Sie uns ihren Namen und Ihre Postanschrift per E-Mail an: mail@frauenhaus-bonn.de

Wie kann ich spenden?

Geld spenden

Sie können dem Frauenhaus Bonn Geld spenden, indem Sie auf folgendes Konto überweisen.

Helft dem autonomen Frauenhaus e.V.
Volksbank Bonn Rhein-Sieg
IBAN: DE95 3806 0186 1305 6600 15
BIC: GENODED1BRS

Wohnraum vermieten

Sie können den Frauen des Frauenhauses auch helfen, indem Sie bezahlbaren Wohnraum vermieten. Mehr Informationen auf der Seite Wohnraum geben.

Frauenhaus Bonn

Das Autonome Frauenhaus Bonn

Was ist das Autonome Frauenhaus Bonn?

Das autonome Bonner Frauenhaus bietet Frauen und deren Kindern, die von körperlicher, seelischer und sexualisierter Gewalt betroffen sind, Schutz und Unterstützung. Frauen werden unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem Aufenthaltsstatus aufgenommen.

Wie kann ich das Frauenhaus kontaktieren?

In Notfällen können Sie das Frauenhaus Bonn jederzeit per Telefon erreichen.

Hilfe

Der Weg ins Frauenhaus

Wie komme ich ins Frauenhaus?

Sind Sie akut bedroht, rufen Sie die Polizei (110). Suchen Sie einen Platz im Frauenhaus, rufen Sie uns an. Das Frauenhaustelefon (0228 63 53 69) ist rund um die Uhr besetzt. Wenn es Platz im Frauenhaus gibt, ist eine Aufnahme jederzeit möglich. 

Was passiert, wenn es keinen Platz in dem Frauenhaus gibt?

Wenn es keinen freien Platz in unserem Frauenhaus gibt, helfen wir Ihnen, woanders eine Unterkunft zu finden. Nachts gibt es in Notsituationen die Möglichkeit der kurzfristigen Aufnahme. Auf der Website frauen-info-netz.de sind alle Frauenhäuser in Nordrhein-Westfalen gelistet. Auf der Website frauenhaus-suche.de sind alle Frauenhäuser in ganz Deutschland gelistet.

Wer wird im Frauenhaus Bonn aufgenommen? 

Sie dürfen in unser Frauenhaus kommen, wenn Sie sich als Frau fühlen und Sie oder Ihre Kinder von seelischer, körperlicher und/oder sexualisierter Gewalt betroffen sind sowie Schutz und Unterstützung benötigen.

Folgendes können Gründe für einen Aufenthalt im Frauenhaus sein:

  • Körperliche Gewalt
  • Seelische Gewalt
  • Sexualisierte Gewalt
  • Soziale Gewalt
  • Ökonomische Gewalt
  • Emotionale Gewalt
  • Digitale Gewalt

Das Leben im Frauenhaus

Wo ist das Frauenhaus Bonn?

Aus Sicherheitsgründen ist die Adresse des Frauenhauses geheim.

Wie sieht das Leben im Frauenhaus aus?

Im Frauenhaus Bonn leben und arbeiten ausschließlich Frauen.

Jede Frau im Frauenhaus hat ein eigenes Zimmer, Mütter leben mit ihren Kindern in einem Zimmer. Die Küchen und Bäder nutzen Sie gemeinsam mit den anderen Bewohner:innen. Sie haben Ihr eigenes Geld (Lohn/Gehalt, Rente, Arbeitslosengeld oder Bürgergeld, Sozialhilfe, Unterhalt etc.) und versorgen sich davon selbst. Sie sind für sich und Ihre Kinder allein verantwortlich und bestimmen selbst über Ihr Leben.

Die Bewohner:innen können sich bei Bedarf Rat und Unterstützung bei den Mitarbeiter:innen holen. Dadurch, dass alle Bewohner:innen des Frauenhauses ähnliche Probleme haben, können sich die Frauen auch sehr gut gegenseitig helfen.

Kostet das Frauenhaus etwas?

7,– € pro Person pro Tag kostet die Miete im Frauenhaus Bonn. Wenn Sie Leistungen vom Jobcenter oder Sozialamt beziehen, werden die Kosten für die Unterkunft von den entsprechenden Institutionen übernommen. Haben Sie kein Anrecht auf Leistungen, finden wir eine Lösung.

Welche Regeln gibt es im Frauenhaus?

Neben den allgemeinen Regeln des gemeinschaftlichen Zusammenlebens, gibt es zwei sogenannte Hausregeln:

  • Das Frauenhaus ist ein gewaltfreier Raum. Alle Bewohnerinnen und Kinder dürfen keine Gewalt gegeneinander ausüben oder androhen.
  • Aus Sicherheitsgründen sind Ort und Anschrift des Frauenhauses geheim zu halten. Sie dürfen niemanden die Adresse nennen und auch keinen Besuch empfangen.
Was darf bzw. soll ich alles mitbringen?

Sie können Geld, Kleidung, Unterlagen und kleine Wertgegenstände mitbringen. Sie können aber auch ohne alles kommen. Wenn möglich, bringen Sie folgendes mit:

  • Gegenstände
    • Handy
    • Kleidung 
    • Medikamente, die Sie regelmäßig benötigen
  • Geld
    • Bargeld
    • Bankkarte Ihres Bankinstituts
    • Wertsachen
  • Kinder
    • Schulsachen der Kinder
    • Lieblingskuscheltier
  • Essen
    • Evtl. Lebensmittel
  • Dokumente
    • Personalausweis oder Reisepass oder Passport
    • Aufenthaltsgenehmigung oder Fiktionsbescheinigung oder Duldung
    • Geburtsurkunden der Kinder
    • Mutterpass und Vorsorgehefte der Kinder
    • Gesundheitlich relevante Dokumente der Kinder (Impfausweise, U-Hefte, usw.)
    • Krankenkassenkarte (auch für die Kinder)
    • Andere Unterlagen wie z.B. Jobcenter-Dokumente, Renten- Einkommensbescheinigungen, Haus- oder Mietverträge

Ihr Haustier dürfen sie leider nicht mitnehmen. 

Nach dem Frauenhaus

Was passiert nach meinem Aufenthalt im Frauenhaus?

Benötigen Sie den Schutz des Frauenhauses nicht mehr, unterstützt Sie eine Mitarbeiterin bei der Suche nach einer eigenen Wohnung. Weitere Informationen in unserem Projekt wohnraumfinden…

Erhalte ich auch nach meinem Auszug Unterstützung?

Wir bieten auch nachgehende Beratung an. Falls Sie also nach Ihrem Aufenthalt im Frauenhaus weiterhin Unterstützung wollen, können Sie mit den Mitarbeiterinnen einen Beratungstermin vereinbaren.

Frauenberatung

Beratungsschwerpunkte

Beratung für Frauen, die durch Gewalt in Beziehungen bedroht sind

Gewalt in Beziehungen umfasst alle Formen körperlicher, seelischer und sexualisierter Gewalt.

Diese dient als Einschüchterung, um Macht und Kontrolle auszuüben. 

Seelische Gewalt ist z.B. Angst machen, Drohungen, Isolation, Demütigung, Beschimpfung, Abwertung, Belästigung, Verfolgung, Stalking. Auch die Androhung von Gewalt, z.B. auch gegen die Kinder, ist seelische Gewalt.

Ökonomische Gewalt wie Entzug von Geld, Zwang zu arbeiten oder Arbeitsverbot ist ebenfalls ein Mittel, um Frauen zu unterdrücken. Themen wie Frauenhandel, Prostitution, Zwangsverheiratung oder digitale Gewalt sind Bestandteil unserer Beratung.

Wir suchen mit den betroffenen Frauen gemeinsam Wege für ein zukünftiges, gewaltfreies Leben.

Wir vermitteln Kontakte zu themenspezialisierten Beratungsstellen und Fachkräften (Therapeut:innen, Rechtsanwält:innen, Ärzt:innen).

Bei Bedarf helfen wir den bedrohten Frauen, einen Platz in einem Frauenhaus zu finden. Frauenhaus Suche

Ebenso unterstützen wir Frauen, die nach einer Trennung eine eigene Wohnung suchen: wohnraumfinden…

Bundesweit können sich von Gewalt bedrohte Frauen an das Hilfetelefon wenden: Hilfetelefon

Beratung zum Gewaltschutzgesetz und zur Wegweisung nach Polizeigesetz

Seit im Januar 2002 das Gewaltschutzgesetz und die Änderung im NRW-Polizeigesetz (§ 34a) in Kraft getreten sind, haben misshandelte und bedrohte Frauen mehr Möglichkeiten, sich gegen ihre gewaltbereiten Partner zu wehren.

Die Polizei kann einen gewalttätigen Mann für 10 Tage aus der Wohnung verweisen, egal, wem die Wohnung gehört. Die Frau kann in dieser Zeit beim Familiengericht die Überlassung der gemeinsamen Wohnung und/oder ein Kontakt- und Näherungsverbot gegen den Gewalttäter erwirken.

Nach einem Polizeieinsatz informiert die Polizei mit Einverständnis der betroffenen Frau unsere Beratungsstelle, damit wir ihr Hilfe anbieten können.

Die Frauenberatungsstelle bietet zum Gewaltschutzgesetz gezielte Beratung und Unterstützung. Auf Wunsch helfen wir bei der Antragsstellung und begleiten die Frauen zum Gericht.

Allgemeine Lebensberatung bei Problemen am Arbeitsplatz, bei Ämtern usw.

Frauen kommen auch in die Beratungsstelle, weil sie über ihre Lebenssituation sprechen möchten, z.B. über Probleme in Familie und Partnerschaft. Oft geht es auch um Schwierigkeiten am Arbeitsplatz, um Probleme mit dem Jobcenter, dem Jugendamt oder anderen Behörden. 

Häufig ist es für die Frauen schon hilfreich, ihre Probleme im Beratungsgespräch anzusprechen. Ziel ist es, die Probleme zu erkennen, gemeinsam Lösungswege zu entwickeln und ggf. eine neue Lebensperspektive zu entwickeln.

Beratung bei Trennung und Scheidung sowie zu aufenthaltsrechtlichen Folgen

Ein weiterer Schwerpunkt der Beratungsarbeit ist die allgemeine Trennungs- und Scheidungsberatung für Frauen.

Wir bieten Hilfestellung bei der emotionalen Verarbeitung einer Trennung. Und wir informieren über rechtliche Fragen wie Sorgerecht, Unterhaltsanspruch und Aufenthaltsrecht.

Wenn Frauen nur ein Aufenthaltsrecht über ihren Ehemann haben, ist eine Trennung mit zusätzlichen Ängsten verbunden. Gemeinsam mit den Frauen suchen wir hierfür nach Lösungen.

Juristische Beratung

Oft gibt es juristische Fragen, die von den Mitarbeiter:innen der Beratungsstelle nicht umfänglich beantwortet werden können. Deshalb bieten wir an einem festen Termin einmal im Monat nach Anmeldung eine kostenlose Rechtsberatung zu familienrechtlichen Fragen an. Wenn Sie Interesse an der Beratung haben, rufen Sie uns an.

Beratung für Menschen, die betroffenen Frauen und deren Kindern helfen wollen.

Jede Person, die eine betroffene Frau unterstützen möchte, kann sich an die Frauenberatungsstelle wenden. Beraten lassen sich z.B. Verwandte, Nachbar:innen, Lehrer:innen, Sozialarbeiter:innen, Erzieher:innen, Pflegekräfte, Ärzt:innen, Psycholog:innen und Mitarbeiter:innen von Behörden.

Unterstützung für ehemalige Frauenhausbewohnerinnen

Ehemalige Frauenhaus-Bewohner:innen nutzen gerne das Angebot der Frauenberatungsstelle, um sich nach ihrem Umzug in eine eigene Wohnung weiterhin praktische und emotionale Unterstützung zu holen. Zusätzlich treffen sich die ehemaligen Bewohner:innen alle zwei Wochen zum gemeinsamen «Frauencafé» mit einer Mitarbeiter:in der Beratungsstelle, um zu erzählen und in Kontakt zu bleiben.

Arbeitsweise

Parteiliche Arbeit

Die autonome Frauenberatungsstelle Bonn leistet parteiliche Arbeit von Frauen für Frauen mit feministischer und rassismusbewusster Grundhaltung.

Die Frauenberatungsstelle des Vereins Frauen helfen Frauen e.V. entstand 1986 aus der Arbeit des autonomen Frauenhauses Bonn.

Die Grundhaltung der Berater:innen ist eine parteiliche. Wir arbeiten mit der Zielsetzung, Frauen und deren Kinder vor Gewalt zu schützen, sie in ihrer Selbstbestimmung zu stärken und zu befähigen, ihre Lebenssituation zu verbessern.
Die Berater:innen verfügen über ein intensives Wissen zu häuslicher Gewalt, deren Dynamiken, Auswirkungen und Belastungen für die Frau und für deren Kinder. Darüber hinaus verfügen Sie über Kenntnisse zu institutionellen, ökonomischen und rechtlichen Verfahren, um betroffenen Frauen zu helfen. Frauen werden darin unterstützt, eigene Entscheidungsmöglichkeiten zu erkennen und ihre eigenen Kompetenzen und Ressourcen zu nutzen, um sich ein selbstbestimmtes, gewaltfreies Leben aufzubauen.

Wir bemühen uns bei der Beratung, Sprachbarrieren abzubauen, z.B. durch Kolleg:innen, die arabisch, kurdisch iranisch, englisch, französisch oder spanisch sprechen. Für andere Sprachen versuchen wir uns eine Sprachmittlung zu organisieren.
Teil unserer Arbeit ist neben der praktischen Unterstützung von Frauen und deren Kindern immer auch die Auseinandersetzung mit den gesellschaftlichen Bedingungen für Frauen. Gewalt gegen Frauen ist kein individuelles Problem, vielmehr handelt es sich um ein gesamtgesellschaftliches Problem, dass auf patriarchalisch geprägten Gesellschaftsstrukturen beruht und mehrheitlich von Männern gegenüber Frauen und Mädchen ausgeübt wird. Unsere Beratung ist parteilich, feministisch und rassismusbewusst für Frauen aller Nationalitäten.

Die Frauenberatungsstelle wird heute zum überwiegenden Teil von der Stadt Bonn finanziert und zum anderen Teil durch Spenden.

wohnraumfinden…

Die Personen

Wer finanziert das Projekt?

Im Juli 2017 startete das Projekt «Wohnraum finden – gewaltfrei leben – sich vernetzen», kurz «wohnraumfinden…». Das Projekt entstand in Kooperation des Frauenhaus Bonn mit dem Frauenhaus Köln als Modellprojekt gefördert durch das Land NRW. Ende 2020 lief die Förderung durch das Land aus und die direkte Kooperation mit dem Frauenhaus Köln endete. Im Jahr 2021 konnte das Projekt in Bonn durch die Förderung der Stüsser Stiftung und der Postcodestiftung weiter bestehen bleiben. Seit 2022 erfolgt die Förderung durch die Stadt Bonn.

Wer steht hinter dem Projekt?

Das Projekt «wohnraumfinden…» ist ein Projekt des autonomen Frauenhauses Bonn, Frauen helfen Frauen e.V.

Das Projekt wohnraumfinden…

Was sind Ziele von wohnraumfinden…?

«wohnraumfinden…» ist ein Projekt des autonomen Frauenhauses Bonn, das von Gewalt betroffenen Frauen und ihren Kindern darin unterstützt, möglichst schnell eine eigene Wohnung zu finden.

Was sind Aufgaben von wohnraumfinden…?
  • Unterstützung von gewaltbetroffenen Frauen bei der Wohnungssuche 
  • Lobbyarbeit gegenüber Wohnungsgeber:innen
  • Öffentlichkeits- und Pressearbeit, um auch kleinere private Wohnungsgeber:innen zu erreichen 
  • Bei Bedarf Begleitung bei Wohnungsbesichtigungen, Wohnungsübergaben oder anderen notwendigen Schritten zur eigenen Wohnung
  • Erfassung von weitergehendem Unterstützungsbedarf und ggfs. Vermittlung an geeignete Hilfsangebote  
  • Niedrigschwelliges Angebot der nachgehenden Beratung. 

Wohnraum geben

Ablauf der Vermietung

Wie kann ich dem Frauenhaus meine Wohnung zur Verfügung stellen?

Sie informieren uns über die Immobilie und wir vermitteln Sie zu den Frauen. Sie können dafür das Formular nutzen, uns eine E-Mail schreiben oder anrufen.

Wie verbindlich ist das Eintragen meiner Wohnung?

Der Eintrag ist vollkommen unverbindlich. Es wird zeitnah Kontakt zu Ihnen aufgenommen und alles Weitere besprochen.

Kann ich die Mieterin nach einem Kennenlernen noch ablehnen?

Ja: Wie bei jeder anderen Vermietung lernen sich Hausverwalter:in / Vermieter:in und potentielle Mieter:innen in der Regel vor Vertragsabschluss kennen und entscheiden dann, ob ein Mietverhältnis zustande kommt oder eben auch nicht.

Wie schnell kann eine Frau einziehen?

Da die Frauen im Frauenhaus keine Kündigungsfristen einhalten müssen, können sie in der Regel recht zeitnah in die neue Wohnung ziehen.

Wie lange dauert die Vermietung?

Wie bei jedem anderen Mietverhältnis ist die Dauer im Mietvertrag festgelegt. In der Regel ist der Vertrag unbefristet, aus bestimmten Gründen, wie z.B. geplanten Sanierung, Eigenbedarf u.s.w. kann er aber auch befristet werden.

Die Mieterin

Wer schließt den Mietvertrag ab?

Der Mietvertrag wird zwischen dem/der Vermieter:in und der Bewohnerin des Frauenhauses abgeschlossen. Es handelt sich ja um ein ganz normales Mietverhältnis.

Ist sichergestellt, dass die Mieterin die Wohnung zahlen kann und alle Unterlagen hat?

Wie bei jedem anderen Mietverhältnis auch, kann die:der Vermieterin: Vermieter im Vorfeld einige Unterlagen verlangen. Hierzu gehört in der Regel ein Nachweis, dass die Miete gezahlt werden kann. Hierfür gelten z.B. Gehaltsabrechnungen oder eine Erklärung des Jobcenters über die Mietübernahme als Nachweis. Oft gehört noch eine SCHUFA-Auskunft oder bei sozial geförderten Wohnungen ein Wohnberechtigungsschein (WBS) dazu.

Der Mietvertrag wird in der Regel erst unterschrieben, wenn die nötigen Papiere und Unterlagen vorliegen.

Werden die Frauen nach dem Frauenhaus weiterhin unterstützt?

In der ersten Zeit nach dem Auszug kommt es immer wieder einmal vor, dass sich die ehemaligen Bewohnerinnen bei Fragen oder Problemen an die Mitarbeiterinnen des Frauenhauses wenden. Hier finden sie die nötige Unterstützung.

Geeignete Wohnungen

Sucht das Frauenhaus aktuell Wohnungen?

Wir sind ständig auf der Suche nach geeignetem Wohnraum für die Frauen in unserem Frauenhaus.

Werden auch Zimmer in Wohngemeinschaften gesucht?

Zimmer in Wohngemeinschaften werden eher seltener gesucht. Trotzdem gibt es immer wieder Frauen, die sich gut vorstellen können in eine Wohngemeinschaft zu ziehen.

Können auch unrenovierte Wohnungen angeboten werden?

Grundsätzlich können auch unrenovierte Wohnungen angeboten werden. Sanierungsbedürftige Wohnungen aber nicht.

Werden auch außerhalb Bonns Wohnungen gesucht?

Oft müssen die Frauen vor der Gewalt ihrer Männer aus anderen Städten in das Frauenhaus fliehen. Während der Zeit ihres Frauenhausaufenthaltes haben sie sich in Bonn eingelebt, sie kennen sich aus, ihre Kinder haben zwischenzeitlich einen Kita- oder Schulplatz bekommen.

Aus diesem Grunde möchten die meisten Frauen in Bonn bleiben. Trotzdem gibt es immer mal wieder eine Bewohnerin, die auch außerhalb Bonns wohnen möchte. Die meisten Frauen besitzen kein Auto. Deshalb eine gute öffentliche Verkehrsanbindung wichtig.

Wohnraum finden

Vertragsabschluss

Welche Unterlagen muss ich vorbereiten?

Für viele Vermieter:innen benötigen Sie folgenden Unterlagen, damit ein Mietvertrag zustande kommt:

  • Gehaltsbescheinigungen der letzten drei Monate
  • eine –negative- Schufaauskunft
  • Kopie des Personalausweises oder Passes
  • eine Bescheinigung des Vormieters über Mietschuldenfreiheit
  • einige Vermieter:innen haben Selbstauskunftsbögen, die ausgefüllt werden sollen
  • bei sozial geförderten Wohnungen einen Wohnungberechtigungsschein
Ist es normal, dass ich meine Unterlagen vorzeigen muss?

Ja, es ist üblich, dass man die letzten drei Gehaltsabrechnungen oder eine Bescheinigung vom Jobcenter über Mietübernahme vorlegen muss.

Wann muss die Miete bezahlt werden? (Fälligkeitsdatum)

Im Mietvertrag ist festgelegt, bis wann die Miete auf dem Konto der Vermieterin oder des Vermieters eingegangen sein muss. Meist ist dies spätestens am dritten Werktag eines Monats.

Wie lange habe ich Kündigungsrecht/fristen?

Normalerweise liegt die Kündungsfrist von Seiten der Mieterin/des Mieters bei drei Monaten, es sein denn der Vertrag ist befristet oder anderes im Mietvertrag festgesetzt.

Die Wohnungssuche

Wo kann ich Wohnungen finden?

Wohnungen können Sie im Internet, in Zeitungen oder über Wohnungsagenturen finden.

Folgende Internetportale bieten viele Wohnungen an:

Viele Zeitungen führen Wohnungsanzeigen. Schnell sein lohnt sich! Hier eine Liste an Zeitungen im Raum Bonn.

Oder direkt bei Immobilienkonzernen und Wohnungsbaugesellschaften:

Muss ich unrenovierte Wohnungen nehmen?

Es gibt kein Anrecht auf eine renovierte Wohnung. Im Mietvertrag wir in der Regel vermerkt, dass die Wohnung unrenoviert übernommen wird.

Wie erkenne ich Betrug bei der Wohnungssuche?

Folgende Punkte können Anzeichen für einen Betrug sein.

  • Sehr günstige Miete trotz sehr guter Lage und vielen m²
  • Meistens „rundum sorglos“-Paket inklusive Möbel, Strom, Telefon, Internet
  • «Ich bin im Ausland (z.B. als Arzt) und weiß noch nicht genau wie lange» – es wird eine Geschichte erzählt, warum der Besitzer der Wohnung diese gerade selbst nicht braucht
  • Antworten kommen sehr schnell, alles muss sehr schnell gehen & es wird Druck gemacht
  • Man soll Geld überweisen, bevor man die Wohnung gesehen hat
  • Man soll sich mit seinen Daten bei irgendeinem Portal anmelden, über das die Miete abgewickelt wird (macht keinen Sinn, dafür gibt es Mietverträge)
  • Allgemeine Anzeichen: Sprache, die aussieht, als wäre sie mit Google Übersetzer übersetzt (kein gutes Sprachniveau); Bilder wie aus einem Katalog/professionelle Fotos
  • sich selbst fragen: wenn ich Fotos von meiner Wohnung mache, sieht das dann so aus?

Grundsätzlich gilt:

  • Bevor irgendetwas bezahlt oder unterschrieben wird, immer den/die Vermieter:in treffen UND vor allem die Wohnung besichtigen
  • Immer einen schriftlichen Mietvertrag aushandeln
Darf ich Haustiere mitnehmen?

In den meisten Mietverträgen sind sogenannte «kleine Tiere» erlaubt. Hierzu zählen z.B. kleine Fische und Vögel, Hamster und Meerschweinchen.
Möchten Sie Hunde und Katzen halten, ist meist das Einverständnis der Vermieterin/des Vermieters gefragt. Besonders gilt dies bei der Haltung von großen Schlangen, Kampfhunden etc. ..

Wie viel kosten Wohnungen im Raum Bonn?

Damit eine ortsübliche Vergleichsmiete festgelegt werden kann, ermitteln viele Städte in Kooperation mit Mieter:innen- und Vermieter:innenverbänden einen Mietspiegel für die Stadt. Die jeweiligen Mietspiegel sind im Internet zu finden.

Bei einigen Wohnungen ist ein Wohnberechtigungsschein notwendig.

Wohnungsbesichtigung

Worauf muss ich bei der Besichtigung einer Immobilie achten?

Wenn Sie eine Wohnung besichtigen achten Sie auf folgende Dinge:

In welchem Zustand befindet sich die Wohnung?

  • Ist die Wohnung sanierungsbedürftig?
  • Befindet sich an Decken oder Wänden Schimmel?
  • Wie wird das Bad belüftet? Mechanische oder natürliche Lüftung? Funktioniert die mechanische Lüftung?
  • Wie sehen die Fenster aus? Schließen sie richtig?
  • Wie riecht es in der Wohnung? Riecht sie sehr stark nach Nikotin? Oder nach Schimmel?

Sprechen sie direkt die:den Vermieter:in an und fragen, ob die gegebenenfalls bestehenden Mängel beseitigt werden?

Verein

Allgemein

Welche Projekte macht der Verein?

Der Frauen helfen Frauen e.V. organisiert unter anderem folgende Projekte:

  • Das Frauenhaus Bonn bietet Frauen Schutz und Unterstützung. Hier finden Menschen, die sich als Frau identifizieren einen sicheren Ort für sich und ihre Kinder.
  • Die Frauenberatungsstelle bietet allen Frauen, die von patriarchaler Gewalt betroffen oder bedroht sind, umfassende Beratung und Unterstützung.
  • wohnraumfinden… unterstützt von patriarchaler Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder darin, möglichst schnell eine eigene Wohnung zu finden.
Wie finanziert sich der Verein?

Das autonome Frauenhaus Bonn finanziert sich aus folgenden Quellen:

  • Landesmittel des Landes NRW
  • Zuschuss der Stadt Bonn
  • Spenden von Privatpersonen und Unternehmen
  • Bußgelder
Wann wurde der Verein Frauen helfen Frauen e.V. gegründet?

Der Verein Frauen helfen Frauen e.V. Bonn wurde 1977 gegründet.