Kontakt zur Frauenberatungsstelle
Frauenberatungsstelle
Kölnstr. 69, 53111 Bonn
Telefon: 0228 659500
(Montag bis Freitag von 9:00 bis 18:00 Uhr)
Außerhalb dieser Zeiten können Sie eine Nachricht auf den Anrufbeantworter sprechen.
Sie können auch eine E-Mail senden an: frauenhausbonn@t-online.de
Wir vereinbaren dann einen Gesprächstermin für eine persönliche oder telefonische Beratung.
Beratung vor Ort und ohne Termin: jeden Mittwoch von 14.00–16.30 Uhr.
Die Beratung ist kostenlos, vertraulich und auf Wunsch anonym. Die Mitarbeiterinnen unterliegen der Schweigepflicht.
Kontaktformular
Beratungsschwerpunkte
Beratung für Frauen, die durch Gewalt in Beziehungen bedroht sind
Gewalt in Beziehungen umfasst alle Formen körperlicher, seelischer und sexualisierter Gewalt.
Diese dient als Einschüchterung, um Macht und Kontrolle auszuüben.
Seelische Gewalt ist z.B. Angst machen, Drohungen, Isolation, Demütigung, Beschimpfung, Abwertung, Belästigung, Verfolgung, Stalking. Auch die Androhung von Gewalt, z.B. auch gegen die Kinder, ist seelische Gewalt.
Ökonomische Gewalt wie Entzug von Geld, Zwang zu arbeiten oder Arbeitsverbot ist ebenfalls ein Mittel, um Frauen zu unterdrücken. Themen wie Frauenhandel, Prostitution, Zwangsverheiratung oder digitale Gewalt sind Bestandteil unserer Beratung.
Wir suchen mit den betroffenen Frauen gemeinsam Wege für ein zukünftiges, gewaltfreies Leben.
Wir vermitteln Kontakte zu themenspezialisierten Beratungsstellen und Fachkräften (Therapeut:innen, Rechtsanwält:innen, Ärzt:innen).
Bei Bedarf helfen wir den bedrohten Frauen, einen Platz in einem Frauenhaus zu finden. Frauenhaus Suche
Ebenso unterstützen wir Frauen, die nach einer Trennung eine eigene Wohnung suchen: wohnraumfinden…
Bundesweit können sich von Gewalt bedrohte Frauen an das Hilfetelefon wenden: Hilfetelefon
Beratung zum Gewaltschutzgesetz und zur Wegweisung nach Polizeigesetz
Seit im Januar 2002 das Gewaltschutzgesetz und die Änderung im NRW-Polizeigesetz (§ 34a) in Kraft getreten sind, haben misshandelte und bedrohte Frauen mehr Möglichkeiten, sich gegen ihre gewaltbereiten Partner zu wehren.
Die Polizei kann einen gewalttätigen Mann für 10 Tage aus der Wohnung verweisen, egal, wem die Wohnung gehört. Die Frau kann in dieser Zeit beim Familiengericht die Überlassung der gemeinsamen Wohnung und/oder ein Kontakt- und Näherungsverbot gegen den Gewalttäter erwirken.
Nach einem Polizeieinsatz informiert die Polizei mit Einverständnis der betroffenen Frau unsere Beratungsstelle, damit wir ihr Hilfe anbieten können.
Die Frauenberatungsstelle bietet zum Gewaltschutzgesetz gezielte Beratung und Unterstützung. Auf Wunsch helfen wir bei der Antragsstellung und begleiten die Frauen zum Gericht.
Allgemeine Lebensberatung bei Problemen am Arbeitsplatz, bei Ämtern usw.
Frauen kommen auch in die Beratungsstelle, weil sie über ihre Lebenssituation sprechen möchten, z.B. über Probleme in Familie und Partnerschaft. Oft geht es auch um Schwierigkeiten am Arbeitsplatz, um Probleme mit dem Jobcenter, dem Jugendamt oder anderen Behörden.
Häufig ist es für die Frauen schon hilfreich, ihre Probleme im Beratungsgespräch anzusprechen. Ziel ist es, die Probleme zu erkennen, gemeinsam Lösungswege zu entwickeln und ggf. eine neue Lebensperspektive zu entwickeln.
Beratung bei Trennung und Scheidung sowie zu aufenthaltsrechtlichen Folgen
Ein weiterer Schwerpunkt der Beratungsarbeit ist die allgemeine Trennungs- und Scheidungsberatung für Frauen.
Wir bieten Hilfestellung bei der emotionalen Verarbeitung einer Trennung. Und wir informieren über rechtliche Fragen wie Sorgerecht, Unterhaltsanspruch und Aufenthaltsrecht.
Wenn Frauen nur ein Aufenthaltsrecht über ihren Ehemann haben, ist eine Trennung mit zusätzlichen Ängsten verbunden. Gemeinsam mit den Frauen suchen wir hierfür nach Lösungen.
Juristische Beratung
Oft gibt es juristische Fragen, die von den Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle nicht umfänglich beantwortet werden können. Deshalb bieten wir an einem festen Termin einmal im Monat nach Anmeldung eine kostenlose Rechtsberatung zu familienrechtlichen Fragen an. Wenn Sie Interesse an der Beratung haben, rufen Sie uns an.
Beratung für Menschen, die betroffenen Frauen und deren Kindern helfen wollen.
Jede Person, die eine betroffene Frau unterstützen möchte, kann sich an die Frauenberatungsstelle wenden. Beraten lassen sich z.B. Verwandte, Nachbar:innen, Lehrer:innen, Sozialarbeiter:innen, Erzieher:innen, Pflegekräfte, Ärzt:innen, Psycholog:innen und Mitarbeiterinnen von Behörden.
Unterstützung für ehemalige Frauenhausbewohnerinnen
Ehemalige Frauenhaus-Bewohner:innen nutzen gerne das Angebot der Frauenberatungsstelle, um sich nach ihrem Umzug in eine eigene Wohnung weiterhin praktische und emotionale Unterstützung zu holen. Zusätzlich treffen sich die ehemaligen Bewohner:innen alle zwei Wochen zum gemeinsamen «Frauencafé» mit einer Mitarbeiterin der Beratungsstelle, um zu erzählen und in Kontakt zu bleiben.
Arbeitsweise
Parteiliche Arbeit
Die autonome Frauenberatungsstelle Bonn leistet parteiliche Arbeit von Frauen für Frauen mit feministischer und rassismusbewusster Grundhaltung.
Die Frauenberatungsstelle des Vereins Frauen helfen Frauen e.V. entstand 1986 aus der Arbeit des autonomen Frauenhauses Bonn.
Die Grundhaltung der Berater:innen ist eine parteiliche. Wir arbeiten mit der Zielsetzung, Frauen und deren Kinder vor Gewalt zu schützen, sie in ihrer Selbstbestimmung zu stärken und zu befähigen, ihre Lebenssituation zu verbessern.
Die Berater:innen verfügen über ein intensives Wissen zu häuslicher Gewalt, deren Dynamiken, Auswirkungen und Belastungen für die Frau und für deren Kinder. Darüber hinaus verfügen Sie über Kenntnisse zu institutionellen, ökonomischen und rechtlichen Verfahren, um betroffenen Frauen zu helfen. Frauen werden darin unterstützt, eigene Entscheidungsmöglichkeiten zu erkennen und ihre eigenen Kompetenzen und Ressourcen zu nutzen, um sich ein selbstbestimmtes, gewaltfreies Leben aufzubauen.
Wir bemühen uns bei der Beratung, Sprachbarrieren abzubauen, z.B. durch Kolleg:innen, die arabisch, kurdisch iranisch, englisch, französisch oder spanisch sprechen. Für andere Sprachen versuchen wir uns eine Sprachmittlung zu organisieren.
Teil unserer Arbeit ist neben der praktischen Unterstützung von Frauen und deren Kindern immer auch die Auseinandersetzung mit den gesellschaftlichen Bedingungen für Frauen. Gewalt gegen Frauen ist kein individuelles Problem, vielmehr handelt es sich um ein gesamtgesellschaftliches Problem, dass auf patriarchalisch geprägten Gesellschaftsstrukturen beruht und mehrheitlich von Männern gegenüber Frauen und Mädchen ausgeübt wird. Unsere Beratung ist parteilich, feministisch und rassismusbewusst für Frauen aller Nationalitäten.
Die Frauenberatungsstelle wird heute zum überwiegenden Teil von der Stadt Bonn finanziert und zum anderen Teil durch Spenden.