Häufige Fragen
Vertragsabschluss
Welche Unterlagen muss ich vorbereiten?
Für viele Vermieter:innen benötigen Sie folgenden Unterlagen, damit ein Mietvertrag zustande kommt:
- Gehaltsbescheinigungen der letzten drei Monate
- eine –negative- Schufaauskunft
- Kopie des Personalausweises oder Passes
- eine Bescheinigung des Vormieters über Mietschuldenfreiheit
- einige Vermieter:innen haben Selbstauskunftsbögen, die ausgefüllt werden sollen
- bei sozial geförderten Wohnungen einen Wohnungberechtigungsschein
Ist es normal, dass ich meine Unterlagen vorzeigen muss?
Ja, es ist üblich, dass man die letzten drei Gehaltsabrechnungen oder eine Bescheinigung vom Jobcenter über Mietübernahme vorlegen muss.
Wann muss die Miete bezahlt werden? (Fälligkeitsdatum)
Im Mietvertrag ist festgelegt, bis wann die Miete auf dem Konto der Vermieterin oder des Vermieters eingegangen sein muss. Meist ist dies spätestens am dritten Werktag eines Monats.
Wie lange habe ich Kündigungsrecht/fristen?
Normalerweise liegt die Kündungsfrist von Seiten der Mieterin/des Mieters bei drei Monaten, es sein denn der Vertrag ist befristet oder anderes im Mietvertrag festgesetzt.
Die Wohnungssuche
Wo kann ich Wohnungen finden?
Wohnungen können Sie im Internet, in Zeitungen oder über Wohnungsagenturen finden.
Folgende Internetportale bieten viele Wohnungen an:
Viele Zeitungen führen Wohnungsanzeigen. Schnell sein lohnt sich! Hier eine Liste an Zeitungen im Raum Bonn.
Oder direkt bei Immobilienkonzernen und Wohnungsbaugesellschaften:
Muss ich unrenovierte Wohnungen nehmen?
Es gibt kein Anrecht auf eine renovierte Wohnung. Im Mietvertrag wir in der Regel vermerkt, dass die Wohnung unrenoviert übernommen wird.
Wie erkenne ich Betrug bei der Wohnungssuche?
Folgende Punkte können Anzeichen für einen Betrug sein.
- Sehr günstige Miete trotz sehr guter Lage und vielen m²
- Meistens „rundum sorglos“-Paket inklusive Möbel, Strom, Telefon, Internet
- «Ich bin im Ausland (z.B. als Arzt) und weiß noch nicht genau wie lange» – es wird eine Geschichte erzählt, warum der Besitzer der Wohnung diese gerade selbst nicht braucht
- Antworten kommen sehr schnell, alles muss sehr schnell gehen & es wird Druck gemacht
- Man soll Geld überweisen, bevor man die Wohnung gesehen hat
- Man soll sich mit seinen Daten bei irgendeinem Portal anmelden, über das die Miete abgewickelt wird (macht keinen Sinn, dafür gibt es Mietverträge)
- Allgemeine Anzeichen: Sprache, die aussieht, als wäre sie mit Google Übersetzer übersetzt (kein gutes Sprachniveau); Bilder wie aus einem Katalog/professionelle Fotos
- sich selbst fragen: wenn ich Fotos von meiner Wohnung mache, sieht das dann so aus?
Grundsätzlich gilt:
- Bevor irgendetwas bezahlt oder unterschrieben wird, immer den/die Vermieter:in treffen UND vor allem die Wohnung besichtigen
- Immer einen schriftlichen Mietvertrag aushandeln
Darf ich Haustiere mitnehmen?
In den meisten Mietverträgen sind sogenannte «kleine Tiere» erlaubt. Hierzu zählen z.B. kleine Fische und Vögel, Hamster und Meerschweinchen.
Möchten Sie Hunde und Katzen halten, ist meist das Einverständnis der Vermieterin/des Vermieters gefragt. Besonders gilt dies bei der Haltung von großen Schlangen, Kampfhunden etc. ..
Wie viel kosten Wohnungen im Raum Bonn?
Damit eine ortsübliche Vergleichsmiete festgelegt werden kann, ermitteln viele Städte in Kooperation mit Mieter:innen- und Vermieter:innenverbänden einen Mietspiegel für die Stadt. Die jeweiligen Mietspiegel sind im Internet zu finden.
Bei einigen Wohnungen ist ein Wohnberechtigungsschein notwendig.
Wohnungsbesichtigung
Worauf muss ich bei der Besichtigung einer Immobilie achten?
Wenn Sie eine Wohnung besichtigen achten Sie auf folgende Dinge:
In welchem Zustand befindet sich die Wohnung?
- Ist die Wohnung sanierungsbedürftig?
- Befindet sich an Decken oder Wänden Schimmel?
- Wie wird das Bad belüftet? Mechanische oder natürliche Lüftung? Funktioniert die mechanische Lüftung?
- Wie sehen die Fenster aus? Schließen sie richtig?
- Wie riecht es in der Wohnung? Riecht sie sehr stark nach Nikotin? Oder nach Schimmel?
Sprechen sie direkt die:den Vermieter:in an und fragen, ob die gegebenenfalls bestehenden Mängel beseitigt werden?