Durch die Wohnungsnot im Bonner Raum, finden die Frauen nach Ihrer Zeit im Frauenhaus keine Wohnung.
Bezahlbarer Wohnraum ist bekanntlich sehr knapp und die Herausforderung, ihn zu finden, wird immer größer. Das autonome Frauenhaus ist seit seiner Gründung meistens überbelegt. Die Zahl der Abweisungen ist seit über 10 Jahren unverändert hoch und liegt weit über dem Landesdurchschnitt. Jede Frau, die aus dem Frauenhaus auszieht, macht auch Platz für eine Frau und ihre Kinder, die dringend einen Frauenhausplatz benötigen.
Durch den häufigen Bezug von Transferleistungen (z.B. ALG II) werden die Frauen oft stigmatisiert. Alleinstehende und alleinerziehende Frauen, insbesondere Frauen mit mehreren Kindern oder die, die als Nicht-Deutsch gelesen werden, sind bei der Wohnungssuche häufig Vorurteilen und auch rassistischen Diskriminierungen ausgesetzt. Auf dem freien Wohnungsmarkt haben sie kaum eine Chance geeigneten Wohnraum zu finden.
Als Folge müssen viele Frauen und ihre Kinder länger im Frauenhaus bleiben als es für sie notwendig ist.
Die Frauen und ihre Kinder brauchen:
Offene Vermieter:innen und bezahlbaren Wohnraum
Wohnung einreichen
Formular ausfüllen, Angaben zur Immobilie machen and absenden. Wir melden uns kurzfristig bei Ihnen zurück. Bei Fragen, lesen Sie unsere FAQ.
Wir suchen dringend in Bonn und Umgebung:
2–3 Zimmer Wohnung für eine Frau mit einem Kind.
Bruttokaltmiete max. 658,–€
3–4 Zimmer Wohnung für eine Frau mit zwei Kindern.
Bruttokaltmiete max. 790,–€
Häufige Fragen
Ablauf der Vermietung
Wie kann ich dem Frauenhaus meine Wohnung zur Verfügung stellen?
Sie informieren uns über die Immobilie und wir vermitteln Sie zu den Frauen. Sie können dafür das Formular nutzen, uns eine E-Mail schreiben oder anrufen.
Wie verbindlich ist das Eintragen meiner Wohnung?
Der Eintrag ist vollkommen unverbindlich. Es wird zeitnah Kontakt zu Ihnen aufgenommen und alles Weitere besprochen.
Kann ich die Mieterin nach einem Kennenlernen noch ablehnen?
Ja: Wie bei jeder anderen Vermietung lernen sich Hausverwalter:in / Vermieter:in und potentielle Mieter:innen in der Regel vor Vertragsabschluss kennen und entscheiden dann, ob ein Mietverhältnis zustande kommt oder eben auch nicht.
Wie schnell kann eine Frau einziehen?
Da die Frauen im Frauenhaus keine Kündigungsfristen einhalten müssen, können sie in der Regel recht zeitnah in die neue Wohnung ziehen.
Wie lange dauert die Vermietung?
Wie bei jedem anderen Mietverhältnis ist die Dauer im Mietvertrag festgelegt. In der Regel ist der Vertrag unbefristet, aus bestimmten Gründen, wie z.B. geplanten Sanierung, Eigenbedarf u.s.w. kann er aber auch befristet werden.
Die Mieterin
Wer schließt den Mietvertrag ab?
Der Mietvertrag wird zwischen dem/der Vermieter:in und der Bewohnerin des Frauenhauses abgeschlossen. Es handelt sich ja um ein ganz normales Mietverhältnis.
Ist sichergestellt, dass die Mieterin die Wohnung zahlen kann und alle Unterlagen hat?
Wie bei jedem anderen Mietverhältnis auch, kann die:der Vermieterin: Vermieter im Vorfeld einige Unterlagen verlangen. Hierzu gehört in der Regel ein Nachweis, dass die Miete gezahlt werden kann. Hierfür gelten z.B. Gehaltsabrechnungen oder eine Erklärung des Jobcenters über die Mietübernahme als Nachweis. Oft gehört noch eine SCHUFA-Auskunft oder bei sozial geförderten Wohnungen ein Wohnberechtigungsschein (WBS) dazu.
Der Mietvertrag wird in der Regel erst unterschrieben, wenn die nötigen Papiere und Unterlagen vorliegen.
Werden die Frauen nach dem Frauenhaus weiterhin unterstützt?
In der ersten Zeit nach dem Auszug kommt es immer wieder einmal vor, dass sich die ehemaligen Bewohnerinnen bei Fragen oder Problemen an die Mitarbeiterinnen des Frauenhauses wenden. Hier finden sie die nötige Unterstützung.
Geeignete Wohnungen
Sucht das Frauenhaus aktuell Wohnungen?
Wir sind ständig auf der Suche nach geeignetem Wohnraum für die Frauen in unserem Frauenhaus.
Werden auch Zimmer in Wohngemeinschaften gesucht?
Zimmer in Wohngemeinschaften werden eher seltener gesucht. Trotzdem gibt es immer wieder Frauen, die sich gut vorstellen können in eine Wohngemeinschaft zu ziehen.
Können auch unrenovierte Wohnungen angeboten werden?
Grundsätzlich können auch unrenovierte Wohnungen angeboten werden. Sanierungsbedürftige Wohnungen aber nicht.
Werden auch außerhalb Bonns Wohnungen gesucht?
Oft müssen die Frauen vor der Gewalt ihrer Männer aus anderen Städten in das Frauenhaus fliehen. Während der Zeit ihres Frauenhausaufenthaltes haben sie sich in Bonn eingelebt, sie kennen sich aus, ihre Kinder haben zwischenzeitlich einen Kita- oder Schulplatz bekommen.
Aus diesem Grunde möchten die meisten Frauen in Bonn bleiben. Trotzdem gibt es immer mal wieder eine Bewohnerin, die auch außerhalb Bonns wohnen möchte. Die meisten Frauen besitzen kein Auto. Deshalb eine gute öffentliche Verkehrsanbindung wichtig.